GRS Software

Führen Sie Ihre Ideen zum Erfolg...

Mit unserer Anwendung GRS SIGNUM und den verfügbaren Modulen sind Sie immer einen Schritt voraus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01. Juni 2013

GRS Software GmbH
IT-Anwendungen und Dienstleistungen
Am Neunkircher Weg 3
66459 Kirkel

(nachfolgend auch GRS genannt)

 
1. Geltungsbereich
  1. Die GRS Software GmbH in Kirkel entwickelt unterschiedliche Softwareprogramme für kaufmännische Bereiche wie Fakturierung, Warenwirtschaft sowie Informationssysteme und ähnliche Anwendungen. Alle Lieferungen und Leistungen der GRS werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.
  2. Die GRS stellt Nutzern Softwareprogramme zur Verfügung, die bestimmte Systemvoraussetzungen benötigen und auch bestimmte Anforderungen an die Hardware stellen. Die jeweiligen Voraussetzungen zur Nutzung der Programme finden sich in den einzelnen Produktbeschreibungen zu den jeweiligen Programmen. Diese Voraussetzungen sind vom Nutzer unbedingt zu beachten, da ansonsten eine Lauffähigkeit für die jeweiligen Programme nicht gewährleistet werden kann. Der Nutzer hat die jeweiligen Systemvoraussetzungen gesondert zu bestätigen.
  3. Die AGB's gelten auch für Überlassungen von kostenlosen Demoversionen.
  4. Von diesen AGB's insgesamt oder teilweise abweichende AGB's des Kunden bzw. Nutzers erkennt die GRS nicht an, es sei denn, die GRS hat diesen AGB's ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die GRS in Kenntnis entgegenstehender AGB's des Nutzers ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  5. Die AGB's gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien.
  6. Änderungen der AGB's werden 14 Tage nach der Veröffentlichung auf http://www.grs-software.de wirksam, sofern der Kunde der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. 
2. Vertragsgrundlagen
  1. Sofern die GRS kein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, hat der Nutzer der Programme selbst dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Programme bei seinem zur Zeit genutzten EDV-System gegeben sind. Dies gilt ebenfalls für die vom Kunden genutzte Hardware. Die GRS verweist insoweit auf die in der Produktbeschreibung vorgegebenen Systemvoraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen. Der Kunde trägt allein das Risiko dafür, dass die angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Eine Beratung findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden statt und ist kostenpflichtig.
  2. Sofern die GRS ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies allein auf der Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, für die vom Kunden beabsichtigten Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Auch hier trägt der Kunde das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  3. Wünscht der Nutzer verbindliche Vorgaben zu vereinbaren, hat er dies schriftlich niederzulegen. Vorgaben werden erst durch Gegenzeichnungen seitens der GRS wirksam.
3. Leistungen
  1. Der Kunde wählt allein und ohne Beratung aus den angebotenen Programmen der GRS ein Produkt nach den jeweils in der Produktbeschreibung festgelegten Tarifen bzw. Preisen aus. Eine Bestellung wird erst dann wirksam, wenn die in der Produktbeschreibung vorgegebenen Voraussetzungen, wie Freischaltung, bzw. Code vorliegen und der Kunde bestätigt hat, dass die Voraussetzung an Software und Hardware vorliegen.
4. Abnahme / Eigentumsvorbehalt
  1. Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der von GRS nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung der GRS mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises und im Falle einer Demoversion bleibt die gelieferte Ware/Software Eigentum der GRS. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die GRS, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt hat und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
  3. Die GRS kann zudem verlangen, dass der Kunde die entsprechende Software auf seiner EDV-Anlage löscht und eine weitere Nutzung ausgeschlossen ist. Die Kosten hierfür trägt der Nutzer.
  4. Die gelieferte bzw. aus dem Internet heruntergeladene Software wird grundsätzlich nicht verkauft. Der Preis für eine zu zahlende Software berechtigt den Kunden lediglich zur Nutzung derselben. Das Nutzungsrecht steht ausschließlich der wirtschaftlichen Einheit des Käufers (Einzelperson oder Firma) sowie dessen Rechtsnachfolgern zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software anders als zu eigenen Zwecken zu nutzen. Jede unbefugte Weitergabe oder Kopie (auch durch Erfüllungsgehilfen und Verpflichtungsgehilfen) verpflichtet den Kunden zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € im Einzelfall. Der Kunde haftet soweit auch für die von seiner gezogenen Kopie weiter gefertigten Kopien in jedem Einzelfall in gleicher Höhe.
5. Nutzungsvereinbarung / Urheberrecht
  1. Der Kunde erhält von der GRS für die Vertragsdauer bzw. gemäß Vertrag ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des jeweiligen Programms. Der Begriff Programm umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn sie mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den eventuell zugehörigen Materialien.
  2. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jeder, der das Programm in seinem Einflussbereich nutzt, sich an diese Vereinbarungen hält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine Nutzung des Programms sieht vor, dass sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt.
  3. Die von der GRS erhobenen Preise für die Nutzung ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen für das jeweilige Programm.
  4. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür auch die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern ein Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von der GRS nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in andere Ausdrucksformen umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
  5. Sofern dem Kunden von der GRS ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund einer Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
  6. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den obigen Ziffern geregelten Pflichten des Kunden sichert der Kunde der GRS bereits jetzt eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € zu.
6. Vertragsschluss
  1. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit einer schriftlichen Genehmigung durch die GRS oder mit einer ersten Erfüllungshandlung durch die GRS zustande.
7. Vertragsbeendigung
  1. Wird ein einmaliges Nutzungsentgelt für das Programm vereinbart, so ist eine Vertragsbeendigung obsolet.
  2. Wird der Vertrag zur Nutzung auf eine bestimmte Zeit geschlossen, so ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wird der Vertrag zur Nutzung auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und GRS das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, sofern nicht ein einmaliger Betrag zur Nutzung des Programms vereinbart ist.
  3. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
  4. Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.
8. Preise und Zahlung
  1. Rechnungsbeträge sind fällig und netto Kasse zahlbar am Tage des Erhalts der Ware bzw. der Software oder der Nutzung der Software. Im Falle der Nichtzahlung behält sich die GRS vor, die gelieferte Ware abzuholen, die gelieferte bzw. zur Verfügung gestellte Software - soweit installiert - zu löschen. Dieser Herausgabe stimmt der Kunde für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung hiermit zu. Dies gilt ebenfalls für monatlich oder sonst ratenweise zu entrichtende Beträge.
  2. Die GRS bestimmt die Preise nach der jeweils aktuellen Preisliste nach billigem Ermessen. Im übrigen ist die GRS berechtigt, nach einer Ankündigung der Änderung die Preise zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam spätestens 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Kunden. Der Kunde hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht innerhalb dieser 4 Wochen.
  3. Gegen Forderungen der GRS kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Mängelanzeige
  1. Beanstandungen müssen bei Software innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich erfolgen. Es ist ein Fehlerprotokoll zu erstellen. Werden Mängel der Programme nicht ausreichend dokumentiert, ist die GRS nicht in der Lage, für eine Nachbesserung zu sorgen und eine Haftung wird insoweit - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die gelieferte Software unverzüglich nach der Installation auf Mängel zu untersuchen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Software in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10. Gewährleistung
  1. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, leistet die GRS Schadensersatz für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind und für Schäden durch Mängel, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die GRS oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist für unmittelbare Schäden auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die GRS haftet nur dann, wenn sie oder ihr Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der GRS oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von der GRS auf solche typischen Schäden begrenzt, die GRS zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehen konnte.
  2. Der Kunde ist zur Datensicherung verpflichtet. Kommt es infolge eines Mangels in der Software wegen fehlender Datensicherung zu Datenverlusten, so haftet die GRS für daraus resultierende Schäden nur bis zur Höhe des Herstellungsaufwandes, der bei Vorhandensein von Sicherungskopien oder sonstigen Sicherungen beim Kunden entstanden wäre. Der Kunde wird auf seine Schadensminderungspflicht verwiesen.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparung, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die GRS haftet nicht für Gewinnerwartungen des Kunden bei einer Nutzung des Programms.
  4. Die gesetzlich vorgesehene Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei einfacher Fahrlässigkeit sowie grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
  5. Die Haftung für Produktionsausfall und Nutzungsausfall - soweit gesetzlich zulässig - ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubten Handlungen.
  6. Im Falle einer Gewährleistung muss der Kunde gegebenenfalls einen neuen Programmstandübernehmen, es sei denn, dies führt bei ihm zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Im übrigen hat der Kunde die GRS bei einer eventuellen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat zudem vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Austausch von Programmdaten und Datenträgern eine vollständige Sicherung durchzuführen.
  7. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die GRS leistet Gewähr, dass das von der GRS zur Verfügung gestellte Programm im Sinne der jeweiligen Produktbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist.
  8. Die GRS kann keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass das Programm den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht keine Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit vom Kunden nicht nachgewiesen wird, das vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
  9. Die Haftung der GRS beschränkt sich auf jeden Fall pro Schadenfall auf einen Betrag von 1.000 €.
11. Verpflichtungen des Kunden
  1. Der Kunde sichert zu, dass die in der Produktbeschreibung vorgegebenen Voraussetzungen bei ihm vorhanden sind. Bei Änderungen in der Hardware bzw. Software des Kunden sichert der Kunde zu, die in der Produktbeschreibung vorgegebenen Voraussetzungen einzuhalten und im Zweifelsfalle Rückfrage bei der GRS zu nehmen.
  2. Vergibt die GRS zum Zwecke des Zugangs zu der Software Passwörter oder Codes, sind diese streng geheim zu halten. Die GRS ist unverzüglich zu informieren, sobald dem Kunden bekannt wird, dass unbefugten Dritten Codes oder sonstige Voraussetzungen zur Nutzung der Software bekannt geworden sind.
  3. Der Kunde darf keine Veränderungen und/oder Ergänzungen an den Programmen vornehmen.  
12. Datenschutz
  1. Die GRS weist gemäß § 31 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der Kunde trägt zudem für die von ihm ins Internet übermittelten Daten voll umfänglich selbst Sorge.
13. Erfüllungsort
  1. Erfüllungsort ist, soweit zulässig vereinbar, 66459 Kirkel. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten zulässig vereinbart werden kann, ist das zuständige Gericht auf jeden Fall das Amtsgericht Homburg bzw. das Landgericht Saarbrücken.
14. Sonstige Vereinbarungen
  1. Die Vertragssprache ist deutsch. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
15. Änderungen und Ergänzungen
  1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Textform. Die Änderung der Textformklausel bedarf der Textform. Für Mitteilungen per Email trügt der Kunde die alleinige Verantwortung des Zugangs und der Lesbarkeit.
16. Salvatorische Klausel
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder eines Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
  2. Im Falle von Unvollständigkeiten gilt dies entsprechend.

GRS Software GmbH
IT-Anwendungen und Dienstleistungen
Am Neunkircher Weg 3
66459 Kirkel

Email:
Phone: +49 6849 60991-0
Montag bis Donnerstag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr